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verbrauchbare Sachen

См. также в других словарях:

  • verbrauchbare Sachen — ⇡ bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch im Verbrauch oder in der Veräußerung besteht (§ 92 BGB), z.B. Lebensmittel, Geld, aber auch Bücher beim Buchhändler …   Lexikon der Economics

  • Sachen — im Sinn des BGB Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere i.d.R. nur im Behältnis. Keine S. sind dagegen unkörperliche Gegenstände, z.B. Rechte, Sachgesamtheiten, Firmenwert, Kundenkreis eines Kaufmannes …   Lexikon der Economics

  • Sachen — Sachen, im juristischen Sinne die körperlichen Gegenstände im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt. Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sache (Recht) — Der Begriff einer Sache wird in den Rechtsvorschriften unterschiedlicher Staaten abweichend definiert. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Sachen des bürgerlichen Rechts 1.1.1 Leichnam 1.1.2 Tiere …   Deutsch Wikipedia

  • Sache (österr. Recht) — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen andere Rechtskreise Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Der Begriff einer Sache wird in den …   Deutsch Wikipedia

  • Sachgegenstand — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen andere Rechtskreise Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Der Begriff einer Sache wird in den …   Deutsch Wikipedia

  • Sache — Problemstellung; Thema; Fragestellung; Aufgabe; Problematik; Angelegenheit; Problem; Anliegen; Causa; Fall; Chose; Dings ( …   Universal-Lexikon

  • Darlehn — (lat. Mutuum, Rechtsw.), 1) das Dargeliehene, die geliehene Sache selbst; 2) einseitiger Realvertrag, wodurch eine Summe Geld od. andere verbrauchbare Sachen einer anderen Person mit der Bedingung eigenthümlich überlassen werden, das Empfangene… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Depositum — Depositum, vertragsmäßige Hinterlage einer beweglichen Sache zur unentgeldlichen Aufbewahrung. Der Deponent kann mit der actio depositi jederzeit die Rückgabe der Sache und Ersatz des durch dolus oder culpa lata verursachten Schadens vom… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Nießbrauch — (Nutznießung, Fruchtnießung, lat. Ususfructus), das dingliche Recht an einer fremden, beweglichen oder unbeweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte befugt ist, die Nutzungen der Sache ganz oder teilweise zu ziehen (§ 1030 des Bürgerlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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